Zwangsverwaltung
... ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek die dritte Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Das Verfahren ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt und ähnelt dem der Zwangsversteigerung. Jedoch wird hier nicht das Grundstück veräußert, sondern die Befriedigung des Gläubigers wird aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (i.d.R. Mieteinnahmen) erreicht. Zu diesem Zweck wird das Grundstück von einem vom Gericht bestellten Zwangsverwalter bewirtschaftet.