Juristisches Lexikon

Zwangsversteigerung

... ist eine der drei Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung in Grundstücke (oder Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge) zu betreiben. Das Verfahren ist im ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) geregelt. Es wird durch das Amtsgericht durchgeführt. Dabei wird in einem Versteigerungstermin das Grundstück versteigert. Der Ersteher erwirbt durch den Zuschlagsbeschluss des Gerichts Eigentum an dem Grundstück. Der Erlös wird im Verteilungsverfahren an die Gläubiger verteilt.
<<   ZwangshypothekZwangsverwaltung   >>