Juristisches Lexikon

Vormerkung

... ist ein Mittel zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Rechtsänderung im Grund buch. Sie wird im Grundbuch vermerkt und hat zur Folge, dass spätere Verfügungen über das vorgemerkte Recht dem Geschützten gegenüber nicht wirksam sind (Sicherung des Rangs). Herausragende Bedeutung hat die Vormerkung beim Grundstückskauf (Auflassungsvormerkung): weil erst mit ihrer Eintragung der Eigentumserwerb durch den Käufer endgültig gesichert ist, wird in der Regel die Kaufpreisfälligkeit davon abhängig gemacht. Andernfalls könnte der Verkäufer das Grundstück ein 2. mal verkaufen und der dortige Käufer könnte als Erster ins Grundbuch eingetragen werden ? und wäre dann (bei Gutgläubigkeit) Eigentümer.
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