Vorkaufsrecht
... ist das Recht, in einen Kaufvertrag anstelle des vom Verkäufer vorgesehenen Erwerbers zu den dort genannten Bedingungen einzutreten. Es kann rein schuldrechtlich vereinbart werden, aber auch als Grundstücksrecht bestehen. Von erheblicher Bedeutung sind die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden nach § 24 Baugesetzbuch.