Juristisches Lexikon

Vollstreckbarkeit

... bedeutet, dass ein Titel geeignet ist, aus ihm die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckungsklausel. Urteile sind mit Eintritt der Rechtskraft endgültig vollstreckbar. Sie werden jedoch regelmäßig schon vorher für vorläufig vollstreckbar erklärt, i.d.R. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers.
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