Juristisches Lexikon

Vollstreckbare Urkunde

... ist eine Urkunde, die von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommen wurde und in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Sie stellt einen Vollstrekkungstitel dar und kann nur errichtet werden, wenn Zahlung von Geld oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere verlangt werden kann.
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