Vollstreckbare Ausfertigung
... ist die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Urteils oder eines sonstigen Vollstreckungstitels. Sie wird entweder vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (insbesondere bei einfachen Klauseln), vom Rechtspfleger (bei qualifizierten Klauseln) oder vom Notar (bei notariellen Urkunden) erteilt.