Juristisches Lexikon

Vollmacht

... ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie kann als sogenannte Innenvollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden; möglich ist aber auch eine Außenvollmacht, bei der die Erteilung dem Dritten gegenüber erklärt wird. Die Vollmacht ist nicht formgebunden und kann jederzeit widerrufen wird.
<<   VideoaufzeichnungVollstreckbare Ausfertigung   >>