Juristisches Lexikon

Versendungskauf

... ist ein Kauf, bei dem der Verkäufer die Kaufsache auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den eigentlichen Leistungsort versendet. Ab der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur trägt dann der Käufer das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Sache; er muss dann trotzdem den vollen Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen.
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