Juristisches Lexikon

Verschulden

... bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo). Bereits mit dem Eintritt in Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Beteiligten ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, bei dessen Verletzung (etwa durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände) der Betreffende auf Schadenersatz haftet.
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