Juristisches Lexikon

Versicherungskarten

In den Versicherungskarten (Arbeiterrentenversicherung: braun; Angestelltenversicherung: grün) wurden bis 1972 die rentenversicherungspflichtigen Entgelte bzw. gezahlten freiwilligen Beiträge eingetragen. Die Versicherungskarten gehören dem Rentenversicherungsträger. Der Versicherte hat lediglich Anspruch auf Ausstellung sogenannter Aufrechnungsbescheinigungen. Für die Zeit ab 1973 wurden für abhängig Beschäftigte die Versicherungskarten ersetzt durch die jährlichen Meldungen zur Sozialversicherung (SVN-Nachweise).
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