Juristisches Lexikon

Versäumnisurteil

... ist im Zivilprozess ein Urteil, das gegen eine nicht erschienene Partei wegen ihrer Säumnis ergeht. Gegen ein Versäumnisurteil ist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft. Wird der Einspruch wegen erneuter Säumnis durch ein sogenan ntes zweites Versäumnisurteil verworfen, kann dieses Versäumnisurteil mit dem Einspruch nicht mehr angefochten werden; ausnahmsweise kann es mit der Berufung angefochten werden, wenn die Säumnisvoraussetzung nicht vorlag.
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