Juristisches Lexikon

Vermächtnis

... ist eine Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag, durch die der Erblasser dem Bedachten (=Vermächtnisnehmer) einen oder mehrere einzelne Gegenstände oder einen bestimmten Geldbetrag zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Durch ein Vermächtnis erhält der Bedachte lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des vermachten Gegenstandes (oder Zahlung der zugedachten Geldsumme) gegenüber dem oder den Erben.
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