Juristisches Lexikon

Verbraucherkreditgesetz

Das Verbraucherkreditgesetz hat das frühere Abzahlungsgesetz aufgehoben. Es beschränkt sich aber nicht mehr nur auf die Regelung von Abzahlungsgeschäften, sondern will den Endverbraucher bei der Inanspruchnahme von Kreditleistungen schützen. Deshalb regelt dieses Gesetz auch die Inanspruchnahme von Darlehen, die Einräumung von Überziehungskrediten und die Fälle des finanzierten Abzahlungskaufs. Die wichtigsten Schutzbestimmungen des Gesetzes sind Schriftformklauseln, Belehrungspflichten, ein umfassendes Widerrufsrecht des Kreditnehmers und Regelungen über die Folgen entsprechender Verstöße.
<<   Urteilskopf (Rubrum)Verein   >>