Juristisches Lexikon

Urteilskopf (Rubrum)

Ein Zivilurteil enthält im Rubrum (Urteilskopf) die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten, die Bezeichnung des Gerichts und der entscheidenden Richter, sowie den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde.
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