Juristisches Lexikon

Urteil

...ist eine gerichtliche Entscheidung, die in der Regel aufgrund vorgeschriebener mündlicher Verhandlung und in besonderer Form ergeht. Im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess gliedert sich das Urteil in Rubrum (Urteilskopf), Tenor (Urteilsformel), Tatbestand und Entscheidungsgründe. Das Urteil wird ?im Namen des Volkes? mündlich verkündet, ist schriftlich abzufassen und von Amts wegen zuzustellen. Urteile können meist mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Geschieht dies nicht oder ist der Rechtsmittelzug erschöpft, erwachsen Urteile in Rechtskraft.
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