Juristisches Lexikon

Urlaub

... ist die bezahlte Arbeitszeit, in der ein Arbeitnehmer nicht arbeiten muss. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr; einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart sein. Der Urlaubsanspruch von Beamten ist gesondert geregelt. Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt ? und genommen ? werden; eine andere entgeltliche Arbeit darf während des Urlaubs nicht verrichtet werden. Krankheitstage während des Urlaubs werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Besteht das Arbeitsverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr, dann kann in der Regel für jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs beansprucht werden.
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