Juristisches Lexikon

Urheberrecht

... is t die Gesamtheit der Vorschriften, die ein individuelles geistiges Werk (z.B. ein Roman, ein Bauwerk) eines Urhebers schützen. Das Urheberrecht beinhaltet unter anderem das Verwertungsrecht (Vervielfältigungsrecht, Aufführungsrecht, etc.) des Urhebers. Eine Verletzung des Urheberrechts ist strafbar und macht zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Es erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
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