Juristisches Lexikon

Strafrecht

...ist selbständiger Teil des öffentlichen Rechts. Dabei sind für schuldhaft begangenes Unrecht teilweise schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen. Zu unterscheiden ist zwischen materiellem und formellem Strafrecht. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Seine gesetzliche Regelung findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen Bestimmungen (Betäubungsmittelgesetz). Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das ?Wie? der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).
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