Juristisches Lexikon

Strafmündigkeit

.. beschreibt in Deutschland das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch durch den Gesetzgeber zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen soweit zu überblicken kann Er kann also bewusst einen anderen schaden und muss für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen. Gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch muss der Täter für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr erreicht haben (§ 19 StGB).
<<   SparbuchStrafrecht   >>