Juristisches Lexikon

Straftat

....ist eine Verhaltensweise, die im deutschen Strafrecht durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Nach Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB kann eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Daher kann ein nicht strafbares Verhalten auch keine Straftat sein.
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