Juristisches Lexikon

Sparbuch

...ist ein ?qualifiziertes Legitimationspapier?. Es weist den Gläubiger eines Sparguthabens bei einer Bank oder Sparkasse aus und ermächtigt die Bank oder Sparkasse an den Inhaber des Sparbuchs mit befreiender Wirkung (§ 808 BGB) zu leisten.
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