Juristisches Lexikon

Schwägerschaft

... besteht zwischen den Verwandten eines Ehegatten mit dem anderen Ehegatten. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist. Vgl. § 1590 BGB.
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