Juristisches Lexikon

Schuldscheindarlehen

... sind Kredite, die von öffentlichen Haushalten unmittelbar bei Kreditinstituten untergebracht werden. Der Schuldner stellt auf der Basis eines Darlehensvertrages einen Schuldschein aus. Dieser dient der Beweissicherung, ist jedoch nicht börsenfähig. Schuldscheindarlehen stellten schon immer das wichtigste Finanzierungsmittel der Länder und Gemeinden dar.
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