Juristisches Lexikon

Schuldnerverzug

... ist die vom Schuldner zu vertretende Verzögerung einer fälligen Leistung. Der Schuldner hat dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 4% zu verzinsen. Wenn der Gläubiger an der Leistung infolge des Verzugs kein Interesse mehr hat, kann er die Leistung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vgl. §§ 284 ff. BGB.
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