Juristisches Lexikon

Schuldnerverzeichnis

... wird vom Vollstreckungsgericht geführt. In das Verzeichnis werden Personen eingetragen, die in einem beim Vollstreckungsgericht anhängigen Verfahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die die Haft angeordnet ist. Vgl. §§ 915 ff. Zivilprozessordnung.
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