Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Schuldbeitritt
... bedeutet, dass im Rahmen eines Schuldverhältnisses neben den alten noch ein neuer Schuldner tritt. Der alte Schuldner wird allerdings von der Schuld nicht befreit.
<< Schuldausschließungsgründe
Schuldenerlaß >>