Juristisches Lexikon

Schlichtes Verwaltungshandeln

... bezeichnet ein rein tatsächliches Handeln der öffentlichen Verwaltung. Es liegt beispielsweise vor, wenn ein Kraftfahrzeug abgeschleppt, Unterricht an Schulen erteilt oder ein Strassenverkehrsschild aufgestellt wird. Regelmässig wird für die Form des Verwaltungshandelns der Begriff des Realakts gebraucht.
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