Juristisches Lexikon

Schleswig-Holstein

... ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landesverfassung stammt vom 13.12.1949. Landesorgane sind insbesondere der auf vier Jahre gewählte Landtag und die Landesregierung, die aus dem Ministerpräsidenten, dem Chef der Staatskanzlei und den Ministern besteht.
<<   SchleppnetzfahndungSchleuse (Beschädigung einer)   >>