Juristisches Lexikon

Schiedsgericht

... ist ein privates Gericht, das im schiedsrichterlichen Verfahren entscheidet. Erforderlich ist ein Vertrag, in dem sich die Parteien dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen. Im Verfahrensrecht ist eine solche Vereinbarung nur in Sachen zulässig, in denen die Parteien einen Vergleich schliessen können. Vgl. §§ 1025 Zivilprozessordnung.
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