Schichtarbeit
... unterliegt besonderen gesetzlichen Einschränkungen. Die Arbeitszeit der Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen enthält § 6 des Arbeitszeitgesetzes.