Juristisches Lexikon

Schenkung

... von Todes Wegen ist ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Auf derartige Schenkungen finden die erbrechtlichen Formvorschriften Anwendung (vgl. § 2301 BGB). Wird die Schenkung von Todes wegen aber bereits zu Lebzeiten des Erblassers vollzogen, gelten die Vorschriften über die Schenkungen unter Lebenden.
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