Schenkung
... von Todes Wegen ist ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Auf derartige Schenkungen finden die erbrechtlichen Formvorschriften Anwendung (vgl. § 2301 BGB). Wird die Schenkung von Todes wegen aber bereits zu Lebzeiten des Erblassers vollzogen, gelten die Vorschriften über die Schenkungen unter Lebenden.