Juristisches Lexikon

Scheckverbot

... beim Kreditvertrag. Der Kreditgeber darf vom Verbraucher zur Sicherung seiner Ansprüche aus einem Kreditvertrag einen Scheck nicht entgegennehmen. Der Verbraucher kann vom Kreditgeber jederzeit die Herausgabe eines Schecks, der entgegen dieses Verbots begeben worden ist, verlangen. Der Kreditgeber haftet für jeden Schaden, der dem Verbraucher aus einer solchen Scheckbegebung entsteht. Vgl. § 10 Verbraucherkreditgesetz.
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