Juristisches Lexikon

Scheidemünzen

... sind Geldmünzen aus Metall. Sie werden im Auftrag und für Rechnung des Bundes in Münzstätten geprägt und von der Deutschen Bundesbank in Verkehr gebracht. Die Notenbank erwirbt die Münzen vom Bund und schreibt diesem jeweils den Nennwert gut; dem Bund entsteht na ch Abzug der Material- und Prägekosten ein Münzgewinn. Einzelheiten enthält das Gesetz über die Prägung von Scheidemümzen vom 8.7.1950.
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