Juristisches Lexikon

Rundfunkanstalten

... sind mit dem Recht auf Selbstverwaltung ausgestattete öffentlich-rechtliche Anstalten, deren Programmauftrag sich darauf erstreckt, die Grundversorgung der Allgemeinheit mit Bildung, Information und Unterhaltung zu gewährleisten. In der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind die Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Welle zusammengeschlossen. Daneben besteht das Zweite Deutsche Fernsehen.
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