Juristisches Lexikon

Runderlaß

... bezeichnet die schriftliche Weisung einer obersten Behörde an einige oder alle nachgeordneten Behörden ihres Geschäftsbereichs. Im Runderlass werden beispielsweise die Behörden angewiesen, wie das gesetzliche Ermessen im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltung auszuüben ist.
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