Juristisches Lexikon

Richteranklage

Wenn ein Bundesrichter im Amt oder ausserhalb des Amts gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmässige Ordnung eines Landes verstösst, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittelmehrheit auf Antrag des Bundestages anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstosses kann auf Entlassung anerkannt werden (Art. 98 Abs. 2 Grundgesetz). Vgl. §§ 58 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
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