Juristisches Lexikon

Richteramtsbefähigung

... erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschliessenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschliesst. Vgl. §§ 5 ff. Deutsches Richtergesetz.
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