Juristisches Lexikon

Richterablehnung

Im Zivilprozess kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen. Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört. Vgl. §§ 41 ff. Zivilprozessordnung.
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