Juristisches Lexikon

Rentenversicherungsbericht

... erstellt die Bundesregierung jährlich. Der Bericht enthält auf der Grundlage der letzten Ermittlungen der Zahl der Versicherten und Rentner sowie der Einnahmen, der Ausgaben und der Schwankungsreserve insbesondere Modellrechnungen zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren. Vgl. § 154 Sozialgesetzbuch VI.
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