Juristisches Lexikon

Rentenwert (Aktueller)

Der aktuelle Rentenwert ist bis zum 30. Juni 1992 der Betrag, der einer Rente der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für den Monat Dezember 1992 entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Er verändert sich zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer und der Belastung bei Arbeitsentgelten und Renten vervielf ältigt wird. Vgl. § 68 Sozialgesetzbuch VI.
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