Juristisches Lexikon

Rentenversicherung (gesetzliche)

... ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt den Versicherten vor dem Risiko des vorzeitigen krankheitsbedingten Verlustes oder einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit und gewährleistet die Altersversorgung des Versicherten sowie die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VI (Sechstes Buch) vom 18.12.1989.
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