Juristisches Lexikon

Reisegepäckversicherung

... hat die Versicherung des Reisegepäcks gegen Diebstahl oder sonstigen Verlust zum Gegenstand. Die Versicherung leistet aber nur dann Ersatz, wenn der Versicherte mit dem Reisegepäck ständig in Blick- oder Körperkontakt stand.
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