Juristisches Lexikon

Regelsätze

In der Sozialhilfe werden laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ausserhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen im allgemeinen nach Regelsätzen gewährt. Die Höhe der Regelsätze wird von den Ländern durch Rechtsverordnung festgesetzt, und zwar jeweils zum 1. Juli für die beiden folgenden Kalenderjahre. Vgl. § 22 Bundessozialhilfegesetz.
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