Juristisches Lexikon

Regelentgelt

... dient als Grundlage für die Bemessung des Krankengeldes. Es beträgt 70 % des erzielten regelmässigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Vgl. § 47 Sozialgesetzbuch V.
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