Juristisches Lexikon

Rechtsvorschrift

... bezeichnet einen Rechtssatz in einem Gesetz, einer Rechtsverordnung oder einer Satzung. Von der Verwaltungsvorschrift unterscheidet sich die Rechtsvorschrift dadurch, dass sie sich an die Allgemeinheit und nicht lediglich an Behörden oder Bedienstete wendet.
<<   RechtsverordnungRechtsweg   >>