Juristisches Lexikon

Rechtsverordnung

... ist eine vom Gesetz abgeleitete Rechtsquelle. Während die Gesetze nur von den zuständigen Gesetzgebungsorganen (Bundestag, Landtage) beschlossen werden können, obliegt der Erlass von Rechtsverordnungen der vollziehenden Gewalt. Eine Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn ein Gesetz hierfür eine besondere Ermächtigung enthält. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmass der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt sein. Gegenüber Gesetzen sind Rechtsverordnungen nachrangiges Recht. Vgl. Art. 80 Grundgesetz.
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