Juristisches Lexikon

Rechtsweg

... bezeichnet das Verfahren, in dem im Rahmen staatlicher Gerichtsbarkeit Rechtsschutz gewährt wird. Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz steht jedem der Rechtsweg offen, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird. Die Zulässigkeit des Rechtswegs ist Prozessvoraussetzung.
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