Juristisches Lexikon

Rechts Überholen

Grundsätzlich darf nur links überholt werden. Ist aber der Verkehr auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. Vgl. § 7 Abs. 2 Strassenverkehrsordnung.
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