Rechtfertigungsgrund
... ist ein Umstand, der die Rechtswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens ausschliesst. Rechtfertigungsgründe sind vor allem Notwehr, Notstand, erlaubte Selbsthilfe und Einwilligung. Im Strafrecht schliesst ein Rechtfertigungsgrund die Bestrafung des Täters, im Zivilrecht das schädigende Verhalten des Schädigers Schadensersatzansprüche aus.